Die Appenzellische Winkelriedstiftung bezweckt gemäss Art. 2 der Statuten:
a) Die direkte finanzielle Unterstützung von aktiven und ehemaligen Angehörigen der Armee und des Bevölkerungsschutzes, die in Not geraten sind;
b) die direkte finanzielle Unterstützung in Not geratener Schweizer Bürger mit Wohnsitz in den Kantonen Appenzell I.Rh. oder Appenzell A.Rh, insbesondere bei fehlender staatlicher Unterstützung;
c) die direkte finanzielle Hilfe an die nächsten Angehörigen, sofern der Tod oder eine Gesundheitsschädigung der unter a) oder b) erwähnten Personen eine Notlage verursachen;
d) die Unterstützung von Anliegen wohltätiger Institutionen, insbesondere bei fehlender staatlicher Unterstützung;
e) die Leistung finanzieller Beiträge an Begleitmassnahmen im Zusammenhang mit der Unterstützungstätigkeit;
f) die direkte Unterstützung von Anliegen und Bemühungen, die das Wertesystem von Militär und Bevölkerungsschutz unterstützen;
g) die Förderung der Wehrtüchtigkeit, der Wehrbereitschaft und des Wehrwillens durch direkte Beiträge an natürliche oder juristische Personen und militärische Vereine.
