Armeeauszählung 2022

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Der heute publizierte Bericht «Armeeauszählung 2022» zeigt die aktuellen Zahlen und Prognosen zu den Beständen der Armee auf. Der Sollbestand liegt bei 100’000 Armeeangehörigen. Da erfahrungsgemäss nicht alle Eingeteilten einem Aufgebot Folge leisten, liegt der erforderliche Effektivbestand bei 140’000. Dieser wird aktuell erreicht, aber mittelfristig nicht mehr, falls die bereits getroffenen und geplanten Massnahmen zur Verbesserung der personellen Alimentierung nicht zu einem markanten Rückggang der vorzeitigen Abänge führen. Der Bundesrat hat deshalb in einem zweiteiligen Bericht Überlegungen zur Sicherung der Bestände von Armee und Zivilschutz aufgezeigt.

Gemäss der Armeeauszählung 2022 beträgt der Effektivbestand 151’299 Angehörigen der Armee und übertrifft damit die erforderlichen 140’000. Ein temporärer Überbestand wurde mit der Weiterentwicklung der Armee vorgesehen; damit können die Bestände auch in der Übergangsphase alimentiert werden, in der überdurchschnittlich viele Armeeangehörige weiterhin eingeteilt sind, die ihre Ausbildungspflicht bereits erfüllt haben. Ab Ende der Übergangsregelung beträgt die Dienstpflicht für alle Jahrgänge 10 anstatt 12 Jahre. Als Folge werden 2028 und 2029 je zwei Jahrgänge aus dem Dienst entlassen anstatt nur je einer.

Zudem sind für die nachhaltige Alimentierung die zu hohen vorzeitigen Abgänge aus der Armee ein Problem. Falls diese nicht substanziell reduziert werden können, wird der Effektivbestand nach Ende der Übergangsregelung ab 2030 nicht mehr erreicht. Pro Jahr verlassen insgesamt rund 10’000 bis 11’000 militärdienstpflichtige Personen die Armee vor ihrer ordentlichen Entlassung. Davon machten im Jahr 2021 die Wechsel in den Zivildienst rund 60 Prozent aller Abgänge aus, gefolgt von den Abgängen aus medizinischen Gründen (rund 30 Prozent).

Massnahmen in die Wege geleitet

Um die personelle Alimentierung der Armeebestände auf die Dauer zu sichern hat der Bundesrat im Zusammenhang mit dem Bericht zur Alimentierung von Armee und Zivilschutz 2021 und 2022 (Teil 1 und 2) verschiedene Massnahmen in die Wege geleitet und parallel dazu Varianten für grundlegende, langfristige Anpassungen des Dienstpflichtsystems geprüft. Die Varianten Sicherheitsdienstpflicht (Zusammenlegung von Zivildienst und Zivilschutz) und bedarfsorientierte Dienstpflicht (Ausdehnung der Dienstpflicht auf Frauen) werden bis 2024 auf ihre Umsetzung vertieft geprüft. Weiter soll die Teilnahme am Orientierungstag für Schweizerinnen obligatorisch werden.

Zudem wird das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) im Abschlussbericht zur Umsetzung der «Weiterentwicklung der Armee» Mitte 2023 weitere Vorschläge zur mittelfristigen Verbesserung der Alimentierung unterbreiten, unter anderem betreffend das Ausbildungssystem.

Frauenanteil auf 1.4 Prozent gestiegen

Eine positive Entwicklung ist, dass die Zahl der eingeteilten Frauen gegenüber dem Vorjahr um 278 auf 1’778 gestiegen ist (+18.5 Prozent). Damit beträgt der Frauenanteil in der Armee 1.4 Prozent. Die Anstrengungen der Armee und der Kantone bei der Gewinnung von Frauen zeigen somit Wirkung und dürften in den nächsten Jahren zu einem weiteren Anstieg führen.

 

(VBS, https://www.vbs.admin.ch/de/home.detail.nsb.html/90666.html)

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