Verfassungskonfomer Einsatz der Schweizer Armee?

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Was unterscheidet der Einsatz unserer Schweizer Armee beim World Economic Forum in Davos vom Einsatz an den Ski-Weltcuprennen am Lauberhorn?

Am WEF wird ein verfassungskonformer Auftrag im Sinne eines Assistenzdienstes in einer ausserordentlichen Lage ausgeführt. Ausserdem wird mit dem Schutz von Bevölkerung, kritischer Infrastruktur und des Luftraumes eine Kernkompetenz der Armee im Echteinsatz trainiert.

Die Unterstützung der Skirennen stützt sich auf Art. 48d Militärgesetz, dessen Inhalt in Bezug auf die Verfassungskonformität teilweise kritisch betrachtet wird.
Zentral ist jedoch, dass im Unterschied zum Einsatz am WEF, bei der Unterstützung von Skirennen kein Ausbildungs- und Übungsnutzen resultiert.

Bei einer Armee mit der momentanen Anzahl Armeeangehörigen können wir uns eine “Verschwendung” von Diensttagen schlichtweg nicht mehr leisten. Die Situation wird einem besonders als Einheits- oder Truppenkörperkommandant bewusst, wenn man aufgrund von Personalengpässen seinen Auftrag in den Wiederholungskursen nur noch knapp oder nur eingeschränkt trainieren bzw. erfüllen kann.

Weiter sind wir es der Privatwirtschaft schuldig, dass dienstleistende Armeeangehörige auch sinnvoll und im Sinne des Verfassungsauftrags eingesetzt werden.

 

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